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Beiträge im Forum Dominikanische Republik :: - Residencia provisional: garante - poliz. Führungszeugnis

Residencia provisional: garante - poliz. Führungszeugnis

 
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jaykay



Anmeldedatum: 30.04.2012
Beiträge: 1
Wohnort: Santo Domingo

BeitragVerfasst am: Mi Mai 16, 2012 4:22 pm    Titel: Residencia provisional: garante - poliz. Führungszeugnis

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich versuche zur Zeit die residencia provisional soweit es geht ohne Anwalt zu erlangen. Ich habe dazu bereits den Post oben auf der Seite genau durchgelsen, mittlerweile haben sich jedoch zwei Fragen/Probleme ergeben:

1. garante - cartas de garantia:
Woher bekomme ich einen Bürgen. Gibt es Anwälte, die sich selbst al Bürgen zur Verfügung stellen? Kann mir jemand so einen Anwalt nennen? (per PM). Wie viel kostet dieser Service? Und wie viel kostet der Service wenn man seinen eigenen Bürgen hat?

2. Polizeil. Führungszeugnis aus Deutschland
Ich war gestern in der Migration und mit wurde gesagt, dass ich das Führungszeugnis in Deutschland beim Dominikanischen Konsulat hätte beglaubigen lassen müssen. Ich wollte damals in Deutschland das Führungszeugnis mit Apostille, aber dies wurde mir verweigert mit dem Hinweis, dass Deutschland das Abkommen mit der Dom Rep nicht akzeptiert. Muss ich jetzt tatsächlich ein neues Führungszeugnis bentragen und es in D zum dominik. Konsulat schicken? Gibt es keine Möglichkeit hier im Land?

Vielen Dank für eure Hilfe. Wenn ihr möchtet kann ich euch gerne über meine Erfahrungen bei der Erlangung der residencia auf dem Laufenden halten...
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Verfasst am:     Titel: http://domrep-forum.net

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Gast123



Anmeldedatum: 12.01.2012
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: Mo Mai 21, 2012 12:25 pm    Titel: Residencia im Alleindurchgang

Hallo Jaykay,

zunächst einmal ist es sehr mutig, die Residencia im Alleingang zu beantragen und hier diesen gesamten Prozess auch durchzuziehen.

Aus unserer Erfahrung heraus dauert eine Beantragung der Residencia im Alleingang etwa doppelt so lange wie wenn man eine professionelle Unterstüzung hat..

Dennoch möchten wir auf die erwähnten Punkte antworten:

1: Bürgen
Sicherlich gibt es viele Anwälte, die sich selber auch als Bürgen einsetzen, dass der Klient die entsprechende Residencia beantragen kann, dies kann dazu führen, dass die Anwaltskosten dementsprechend nach oben gehen. Eine Steigerung der Gebühr für den Anwalt von 100,00 Euor bis 250,00 Euro, sollte sich der Anwalt dazu bereit erklären, sind keine Seltenheit.
Es muss schon mit ziemlich viel Glück zugehen, wenn man einen Anwalt findet, welcher dieses ohne Gebühr macht.
Dennoch benötigt man für die Beantragung der Residencia nach neuester Gesetzeslage 2 Bürgen.
Wie bereits erwähnt kann der Anwalt einer sein, ein anderer Bürge muss dann noch erst gefunden werden, und dies kostet auch einen gewissen Betrag.
Denn eines ist sicher: So leicht findet sich kein Bürge, denn dieser steht ja für den Beantrager ja mit allem gerade und wie der Name schon sagt: Er bürgt dafür.

2.: Es gibt in der Tagt kein Apostilleabkommen zwischen der Dominikanischen Republik und der Bundesrepublik Deutschland.
Hier ist folgendes Vorgehen unabdingbar:
2.1.: Beantragung des polizeilichen Führungszeugnisses beim Bundesjustizministerium in Bonn
2.2.: Überbeglaubigung des Fürungszeugnisses in dieser Behörde (mit beantragen oder nachträglicih erledigen)
2.3.: Legalisierung des bereits überbeglaubigten Führungszeugnisses im Generalkonsulat der Dominikanischen Republik in Frankfurt oder Berlin (Kosten für ein Dokument: 100,00 Euro)
2.4.: Mitnahme des Dokumentes mit Überbeglaubigung und Legalisierung in die Dominikanische Republik
2.5.: Suchen eines amtlich anerkannten Übersetzers in der Dominikanischen Republik und Übersetzung des Fürungszeugnisses samt Überbeglaubigung und aller Daten (inclusive Datum der Ausstellung usw.) in das Spanische
2.6.: Mitnahme des Originals des Fürungszeugnisses UND der Übersetzung mit Stempel auf allen Übersetzungsseiten sowie Handsignum auf allen Übersetzungsseiten in die Migracion und warten, warten und warten bis man drankommt
2.7.: Hoffen auf Glück, dass dem Beamten dann alles passt, denn sonst muss man nochmals wegen "vermeintlich" kleiner Formfehler oder fehlenden Daten nochmals bei "fast 0" anfangen.

Es ist bei diesem Prozess wirklich ratsamer professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, dann hat man zumindest eine Sorge weniger. Wir bieten unseren Kunden die professionelle Unterstützng beim Beantragen der Residencia an und können auf langjährige Erfahrungen in diesem Bereich zurückblicken.

Wir hoffen hiermit mal zumindest ein bißchen Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
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